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Absturzsicherung mieten: So vielfältig wie Typen und Einsatzzwecke

Rund 30 Prozent aller Arbeitsunfälle sind die Folge von Abstürzen. Damit belegt diese Ursache Rang zwei in der Statistik nach Autounfällen. Wer Gerüste baut, sollte auch eine Absturzsicherung mieten, denn der Gesetzgeber schreibt sie zwingend vor. Wer dagegen verstößt, bekommt bei einem Unfall viele Probleme mit Versicherungen und in besonders schweren Fällen auch mit Strafverfolgungsbehörden.

Absturzsicherung mieten und gesetzlichen Vorschriften entsprechen

Bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der öffentlichen Unfallversicherer, findet sich Alles, was Arbeitgeber- und nehmer zur Absturzsicherung von einem Gerüst wissen müssen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BGV) definiert im Kapitel C 22 zunächst einmal, wo überall Sie eine Absturzsicherung mieten sollten - das geht weit über den Bau von einem Gerüst hinaus.

Einsatzmöglichkeiten einer Absturzsicherung

Wo auf Baustellen Arbeiten auf Dächern stattfinden oder die Berufstätigen auf Gerüsten arbeiten, ist die Unfallgefahr am höchsten. Dabei handelt es sich um Montagearbeiten ebenso wie um Reinigungs- und Servicetätigkeiten. Auf die Unfallwahrscheinlichkeit hat das keinen Einfluss: Ob die Tätigkeit auf Gerüsten, Betondecken oder Dächern stattfindet, spielt für das Gefahrenpotenzial keine Rolle. Sicherungen gegen Absturz gibt es unabhängig von der Absturzhöhe zunächst einmal an allen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen über und am Wasser oder Stoffen, in denen ein Mensch versinken kann.

Die richtige Absturzsicherung mieten für jede Absturzhöhe

Bei mehr als einem Meter Absturzhöhe fordert der Gesetzgeber diese Maßnahme an Treppen oder -absätzen, die frei liegen, sowie bei Wandöffnungen und den Bedienungsständen von Maschinen. Bei mehr als zwei Metern Absturzhöhe ist die Absturzsicherung an allen anderen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen Pflicht - an dieser Stelle rückt dann das Gerüst ins Blickfeld. Beträgt die Absturzhöhe mehr als drei Meter, sind auch Dächer von dieser Vorschrift erfasst. Bei einer Absturzhöhe ab fünf Meter aufwärts gelten die Vorgaben zudem beim Maurerhandwerk und beim Arbeiten an Fenstern.

Alternativen zur Absturzsicherung

Die BGV C22 definiert auch Alternativen für die Absturzsicherung an einem Gerüst. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich ist. Dann kommen Auffangeinrichtungen zum Einsatz. Sie definieren sich über die mögliche Absturzhöhe, also dem Abstand zwischen der Absturzstelle und dem Auffangnetz.

Sie darf bei Dachfanggerüsten nicht größer als 1,50 Meter sein und bei allen anderen Fanggerüsten nicht größer als zwei Meter. Sind Fanggerüste als Ausleger-, Konsol- und Hängegerüste konstruiert, ist die Absturzhöhe auf drei Meter begrenzt, bei Auffangnetzen auf sechs Meter.

Die Verwaltung-Berufsgenossenschaft (VBG), äußert sich als größter Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ebenfalls zu diesem Thema. Sie definiert die verschiedenen Möglichkeiten von Absturzsicherungen.

  • dreiteiliger Seitenschutz aus Geländerholm
  • Zwischenraum und Bordbrett
  • Abdeckungen von Öffnungen und Vertiefungen
  • Dachschutzwände und Dachfanggerüste
  • persönliche Schutzausrüstung (PSA).

Letztere allerdings nur, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Die technischen Möglichkeiten zur Absturzsicherung mieten, besitzen generell Vorrang vor der PSA.

Eine weitere Vorschrift gehört ebenfalls zum Kapitel der Sicherheit auf dem Gerüst: Arbeiten unter Absturzgefahr erfordern immer mindestens zwei Personen, niemals soll ein Beschäftigter dabei allein sein. Die Überlegung, die dahinter steht, lautet: Gerät ein Arbeiter in Not, kann der andere noch Hilfe leisten oder herbeirufen.

Absturzsicherung mieten für Dachfanggerüste

Der Gesetzgeber geht bei den Sicherheitsvorschriften bis ins Detail. So kommen Dachschutzwände und Dachfanggerüste nur bis zu einer Dachneigung von maximal 60 Prozent zum Einsatz. Sie bestehen aus einem Rahmen, bespannt mit Netzen oder Geflecht.

Sogar die Maschenweite ist definiert: nicht mehr als zehn Zentimeter. Sollen sie herabstürzende Teile auffangen, sind nur zwei Zentimeter Maschenweite zulässig. Als Befestigung sind nur feste und stabile Gebäudeteile erlaubt, die den Aufprall eines darein stürzenden Menschen auffangen. Überprüft werden die Halterungen mindestens einmal jährlich. Eine schlechte oder fehlende Absturzsicherung an einem Gerüst kann schwere und sogar tödliche Unfälle nach sich ziehen. Nur ein Fachbetrieb kennt die Vorschriften, um das zu verhindern - und wendet sie richtig an.

 

Sie möchten eine Absturzsicherung mieten? Schreiben Sie uns. Wir machen Ihnen gern ein Angebot.

 

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