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Einrüstung und Einhausung: Gerüstbau für besondere Anforderungen

Arbeiten, bei denen ein Gerüst zum Einsatz kommt, sind auch unter schwierigen Bedingungen möglich. Zum Beispiel bei extremen Wetterverhältnissen oder besonderen architektonischen und handwerklichen Herausforderungen.

Praktische Anwendung der Einhausung

Beim Bau im Bestand ist das unter anderem der Fall, also dann, wenn das Gebäude während der Arbeiten bewohnt bleibt. Bei Frost bekommt die Immobilie eine Einhausung für die Arbeiten. Für die technische Ausführung erfolgt dafür der Gerüstbau höher als das Gebäude.

Das ermöglicht zum Beispiel die Anbringung eines Wetterschutzdaches für den Winterbau. Außerdem erweitert sich dadurch das Traggerüst zu einem Fassadengerüst, das die Schutzeinhausung aufnimmt.

Dazu kommen bei Bedarf Gitterträger, Rohre und Modulgerüste zum Einsatz. Bietet das Gebäude zu wenig Befestigungspunkte, gibt es am Gerüst noch Ballastgewichte für die Einhausung.

Einhausung mit Wetterdach

Ein Wetterdach oder auch Wetterschutzdach schützt nicht nur gegen Witterungseinflüsse wie Regen- oder Schneefall, eine solche Konstruktion bietet auch seitlich dem Wetter Paroli.

Es ist von Planen umgeben und hält Wind sowie Niederschläge draußen. Herrscht Frost, kommen zudem spezielle Heizgeräte zum Einsatz: So sind Arbeiten im Außenbereich auch bei Temperaturen unter null Grad Celsius möglich. Einzelne Abschnitte dieser Planen lassen sich öffnen, um Material, Werkzeug und Maschinen auf das Gerüst zu heben.

Zu einer Komplett-Einhausung gehört auf Wunsch noch ein Treppenturm zur Einrüstung. So ist ein bequemer und sicherer Aufgang gewährleistet. Natürlich sind all diese Maßnahmen nicht ganz preiswert, doch betriebswirtschaftlich rechnet sich der Aufwand auf jeden Fall. Wetterbedingte Verzögerungen bei den heute eng getakteten Zeitplänen im Baugewerbe verursachen Ärger, kosten Nerven und sind auf jeden Fall teurer als diese aufwändige Einrüstung.

Einsatzmöglichkeiten für Einhausungen

Die Einrüstung von Immobilien gibt es nicht nur bei Immobilien vom Neubau bis zur Sanierung oder dem Ausbau im Bestand. Gerüste sind unverzichtbar auch beim Kraftwerks-, Brücken- oder Tunnelbau. Unter Einrüstungen versteht die Fachwelt, ein Gebäude für alle geplanten Arbeiten vornehmlich an der Außenwand vorzubereiten. Die Gerüstkonstruktion ermöglicht bei Bedarf auch den Zugang zum Inneren des Gebäudes, zum Bespiel dann, wenn es ganz oder teilweise entkernt wird.

Das Gerüst muss Alles aufnehmen, was für diese Tätigkeiten erforderlich ist: Die Arbeiter, das Material, Handwerkszeug und auch Maschinen. An dieser Anforderung richten sich Tragfähigkeit und Konstruktion des Gerüstes aus. Es muss zudem Mensch und Material gegen Abstürze sichern.

Aufgabenfelder

Im Gerüstbau kommen die Einhausung oder Einrüstung auf vielen Aufgabenfeldern zum Einsatz. Bei Neubauten sind sie ohnehin unverzichtbar, Verputz-, Maler oder Sanierungsarbeiten bilden weitere Anwendungsbereiche. Immobilienbesitzer - private wie gewerbliche - sind gut beraten, sich an erfahrene Gerüstbau-Unternehmen zu wenden.

Denn bei diesem Arbeiten geht es auf juristische Themenfelder, zum Beispiel auf das der Mietminderung. Wird ein Gebäude zur energetischen Sanierung eingerüstet, verneinen die Gerichte ein Recht auf Mietminderung. Die Bewohner einen solchen Hauses müssen das Gerüst in diesem Fall für drei Monate ohne eine Reduzierung vom Mietzins dulden. Gegenteilig urteilen die Gerichte, wenn andere Maßnahmen für die Einhausung vorliegen.

Bei Sanierung und Modernisierung nämlich gehen sie davon aus, dass die Bewohner für ihr Geld nicht das bekommen, was ihnen zusteht: Genau deswegen finden diese Arbeiten statt. Die Möglichkeit der Mietminderung während der Arbeiten beginnt dann bei fünf Prozent, wenn die Gerüstplanen Lichteinfall und Luftzufuhr beeinträchtigen. Plastikfolien direkt an den Fenstern ermöglichen 15 Prozent Miete weniger.

In einem besonders schwerwiegenden Fall erlaubten die Richter sogar 40 Prozent Nachlass - davon entfielen aber nur zehn Prozent auf das mit Plastikfolien verhängte Gerüst. In dieses Urteil flossen der Lärm und die Unruhe durch umfangreiche Bauarbeiten sowie erhöhte Einbruchsgefahr ein, die durch die Einrüstung und Einhausung entstanden.

 

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