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Fanggerüste und Dachfanggerüste: Notwendig, sicher und juristisch definiert

Dachfanggerüste oder kurz genannt Fanggerüste sind ein unverzichtbares Handwerkszeug von Gerüstbaufirmen. Sie dienen der Absicherung der auf diesen Gerüsten arbeitenden Handwerker, Ingenieure und Architekten. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um eine Einrüstung für Neu- oder Umbau, Sanierung und Renovierung oder temporäre Gerüste für öffentliche Veranstaltungen von Sport bis Konzert handelt.

Wann benötigen Sie ein Fanggerüst?

Sie kommen nach Definition der Berufsgenossenschaft (BG) Bau dann ins Spiel, wenn bei Dacharbeiten aus arbeitstechnischen Gründen kein Seitenschutz verwendet werden kann. Dann schreibt der Gesetzgeber Dachfanggerüste vor, die ein Auffangen absturzgefährdeter Personen gewährleisten.

Sie müssen eingesetzt werden auf Dächern oder Verkehrswegen mit einer Neigung zwischen 20 und 60 Prozent. Dies gilt dann, wenn die Absturzkante, Traufe genannt, mehr als drei Meter beträgt. Darunter versteht man den Abstand zur nächsten, darunter liegenden Ebene der Gerüstkonstruktion, die einen Stürzenden auffängt und rettet.

Eine weitere Vorgabe ist, dass die Schutzwände aus tragfähigen Netzen oder Geflechten bestehen müssen, deren Durchmesser nicht größer als 10 Zentimeter ist.

Weitere Vorschriften für Dachfanggerüste

Liegt die Dachneigung zwischen 45 und 60 Prozent, genügt diese Sicherheitskonstruktion allein noch nicht. Dann fordert die Berufsgenossenschaft zusätzlich Dachdeckerstühle, Auflegeleitern und Lattenkonstruktionen.

Schutzwände müssen auf der Dachfläche installiert werden, wenn der Höhenunterschied größer als fünf Meter ist. Zur Funktionsfähigkeit der Gesamtkonstruktion schließlich schreibt die BG eine weitere Kontrolle vor: Der Aufbau muss durch jeweils eine befähigte Person des Gerüsterstellers und des Benutzers überprüft werden, bevor Arbeiter die Konstruktion betreten dürfen.

Schutznetze sorgen für zuverlässigen Schutz

Da das Schutznetz der Dachfanggerüste von großer Bedeutung ist, definieren deutsche und europäische Industrienormen exakte Anforderungen dafür. Die DIN EN 39:2001-11 schreibt vor, die Netz- und Drahtgeflechte zu allen Seiten an Stahlrohren mit mindestens 3,2 Millimetern Durchmesser zu befestigen.

Alternativ dazu sind auch Aluminiumrohre mit mindestens 4 Millimetern Wanddicke und einem Außendurchmesser von 48,3 Millimetern erlaubt. Zu den weiteren Vorschriften zum Schutznetz für Dachfanggerüste gehört, dass beim Prüfexemplar des Materials mindestens alle zwölf Monate ein Test auf die Mindestbruchkraft stattfindet.

Unterschied Fanggerüst und Dachfanggerüst

Der Begriff Fanggerüste steht im Gegensatz zu Dachfanggerüsten für eine weiter gefasste Definition aus der Gerüstbaubranche. Er beschreibt eine Gruppe der Sondergerüste, die Sicherheit am Arbeitsplatz garantieren.

Das gilt für die Handwerker, die darauf arbeiten, aber auch für die Gerüstbauer, die zuvor tätig werden. Diese Konstruktion schützt aber nicht nur absturzgefährdete Personen, sondern auch Maschinen und Geräte vor herabfallenden Gegenständen.

Fachtechnisch gehören diese Anlagen zur Gerüstgruppe 2, sie sind definiert durch die Industrienorm DIN 4426, ergänzt durch die DIN 4420. Letztere beschreibt, wie Arbeits- und Schutzgerüste ausgebildet sein müssen. Sie empfehlen zum Beispiel, Fanggerüste auch bei Arbeiten an Flachdächern einzusetzen.

Die verwendeten Gerüstbretter müssen mindestens 90 Zentimeter breit sein und sollen nach Möglichkeit bis an die Fassade heranreichen. Als Abstand zwischen dem Gerüstbelag und der Häuserwand sind maximal 30 Zentimeter erlaubt: Nur das gewährleistet die Sicherung gegen einen Absturz.

Einsatzmöglichkeiten von Fangnetz und Gerüst

Fanggerüste existieren in verschiedenen Aufbauvarianten. Neben dem Standgerüst gibt es die Möglichkeit, als Träger Konsolen direkt an die Fassade zu montieren. Dazu kommen weitere Hängekonstruktionen. Alle Aufbauvarianten sind in der Regel noch mit einem Fangnetz oder einem Schutzgitter versehen, um die bestmögliche Sicherheit zu gewährleisten.

Fang- und Dachfanggerüste sind zwei von vielen Möglichkeiten, im Hochbau arbeitende Menschen vor AbsturzsicherungAbstürzen zu schützen. Andere Lösungen sind Abdeckungen über Sturzfallen wie Öffnungen oder Lichtkuppeln. Bei Reinigungs- oder Wartungsarbeiten von geringer Dauer ist manchmal eine persönliche Schutzausrüstung technisch wie betriebswirtschaftlich die bessere Lösung.

Für kurzzeitige Arbeiten verwenden Fachleute auch Leiterbühnen, hydraulisch bewegbare Hebebühnen sowie fahrbare Arbeitsbühnen. Diese Techniken gehen sehr zielgenau auf die Anforderungen der Baustelle ein, sind allerdings - in der Regel stunden- oder tageweise gemietet - recht teuer.

Für Baustellen, auf denen absehbar über mehrere Wochen oder gar Monate Hochbauarbeiten stattfinden, sind Gerüste die einzig denkbare und kaufmännisch sinnvolle Lösung. Mit ihnen halten Fanggerüste Einzug, weil anders die Sicherheit der Arbeitenden nicht gewährleistet ist.

 

Sie benötigen ein Fang- oder Dachfanggerüst? Schreiben Sie uns. Wir machen Ihnen gern ein Angebot.

 

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